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MIBA Tec GmbH · Weinheim

DGUV V3 Prüfung: Geräte und Anlagen prüfen lassen – mit Protokoll

Prüfung von Geräten und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 – mit Prüfplakette, Protokoll und Mängelliste. Für Betriebe in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region.

Sitz in Weinheim
Kurze Wege in der Rhein-Neckar-Region
Gewerke unter einem Dach
Elektro · Rückbau · Baulogistik
Kein Callcenter
Direkter Ansprechpartner, zeitnahe Rückmeldung
Sauber dokumentiert
Fotos, Protokolle, Nachweise

Jeder Arbeitgeber muss elektrische Geräte und Anlagen regelmäßig prüfen lassen – das schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor. Wir prüfen Ihre Geräte und Anlagen in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region, kleben die Prüfplakette und übergeben Ihnen ein vollständiges Protokoll mit Mängelliste.

Was geprüft wird

Ortsveränderliche Geräte: alles mit Stecker – PCs, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen, Elektrowerkzeuge.

Ortsfeste Anlagen: fest installierte Technik – Verteilungen, Stromkreise, Steckdosen, fest angeschlossene Maschinen und Geräte.

Wie oft muss geprüft werden?

Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Als Orientierung gelten diese Richtwerte:

Bereich Richtwert
Geräte im Büro alle 24 Monate
Geräte in Produktion alle 12 Monate
Geräte in Werkstätten alle 6 Monate
Geräte auf Baustellen alle 3 Monate
Ortsfeste Anlagen allgemein alle 4 Jahre

Bei starker Beanspruchung können kürzere Fristen nötig sein.

So läuft die Prüfung ab

  1. BestandsaufnahmeAnzahl Geräte, Standorte, Anlagen.
  2. PrüfungSichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung.
  3. Plakette & ProtokollJedes Gerät gekennzeichnet und dokumentiert.
  4. MängellisteMit Vorschlag zur Behebung.

Angebot in kurzer Zeit: Nennen Sie uns ungefähr die Anzahl der Geräte, die Zahl der Standorte und den Ort – per Telefon, WhatsApp oder Formular.

Aus einer Hand

Werden bei der Prüfung Mängel gefunden, beheben wir sie direkt – als Elektrofachbetrieb brauchen Sie keine zweite Firma.

Häufige Fragen

Wie oft muss die DGUV V3 Prüfung gemacht werden?

Das legt die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs fest. Richtwerte sind zum Beispiel 24 Monate für Bürogeräte, 3 Monate für Baustellengeräte und 4 Jahre für ortsfeste Anlagen.

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Eine Elektrofachkraft. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

Ist der E-Check dasselbe wie die DGUV V3 Prüfung?

Nicht ganz. Die DGUV Vorschrift 3 ist die Pflicht für Arbeitgeber aus der Unfallverhütung, der E-Check ist ein Prüfsiegel des Elektrohandwerks. Für Ihren Betrieb entscheidend ist eine dokumentierte Prüfung nach DGUV V3.

Muss unser Betrieb für die Prüfung schließen?

Nein. Wir prüfen abschnittsweise, jedes Gerät ist nur kurz außer Betrieb. Termine stimmen wir mit Ihnen ab.

Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?

Defekte Geräte werden gekennzeichnet und dürfen nicht weiter benutzt werden. Sie bekommen eine Mängelliste – Reparatur oder Austausch können wir direkt übernehmen.

Was droht ohne Prüfung?

Kommt es zu einem Unfall oder Schaden, kann eine fehlende Prüfung Probleme mit Berufsgenossenschaft und Versicherung verursachen und zu persönlicher Haftung führen. Die Prüfung mit Protokoll ist Ihr Nachweis.

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